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  • 28.11.2024 · Nachricht · PV-Anlagenbesteuerung

    In 2022 beauftragte und bezahlte PV-Anlage wird erst nach dem 01.01.2023 fertig: Steuerzahler kann Umsatzsteuer zurückfordern

    | Ein Steuerzahler kann die an den Installateur einer PV-Anlage gezahlte Umsatzsteuer zurückverlangen, wenn die PV-Anlage erst nach dem 01.01.2023 fertiggestellt wurde. Das hat das AG München entschieden. |