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  • · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Xetra Gold Schuldverschreibungen: Keine Abgeltungsteuer?

    | Anleger, die Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen einlösen, können sich jetzt dagegen wehren, dass von dem Einlösungsbetrag Abgeltungsteuer einbehalten wird. Das Finanzgericht (FG) Münster hält diese Praxis nämlich in bestimmten Fällen für nicht korrekt und hat die Frage deshalb dem Bundesfinanzhof (BFH) zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. |

     

    Im konkreten Fall hatte ein Anleger im Jahr 2009 Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen erworben. Dabei handelt es sich um börsennotierte Wertpapiere, die einen Anspruch auf Lieferung von Gold verbriefen. Der Anleger machte im Jahr 2011 dreimal von seinem Recht Gebrauch, vom Emittenten der Wertpapiere Gold zu verlangen. Da die Einlösung nach Ansicht der Finanzverwaltung eine Veräußerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) darstellt, behielt sie 2011 Abgeltungsteuer ein. Das FG teilt diese Ansicht nicht. Für die Richter stellt die Einlösung keine Veräußerung dar, sondern einen nicht steuerbaren Untergang der Schuldverschreibung (FG Münster, Urteil vom 14.3.2014, Az. 12 K 3284/13 E; Abruf-Nr. 141376).

     

    PRAXISHINWEIS | Das FG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache Revision beim BFH zugelassen (Aktenzeichen noch unbekannt). Bestätigt der BFH das Münsteraner Urteil, hat das folgende Konsequenzen:

    • Die Einlösung der EXTRA Gold Inhaberschuldverschreibung ist nicht steuerpflichtig.
    • Der Verkauf des Goldes ist nicht steuerpflichtig, wenn zwischen Erhalt und Verkauf des Goldes mehr als zwölf Monate lagen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 6 | ID 42688745

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