22.03.2016 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen
Verluste aus Verfallenlassen einer Aktienoption sind absetzbar
Auch Verluste aus dem Verfall einer Option sind steuermindernd zu berücksichtigen. Das hat der BFH in gleich drei Urteilen klargestellt. Aber an wen müssen Sie sich bezüglich der Verlustverrechnung wenden – an das Finanzamt oder an die Bank? SSP liefert die Antwort.
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