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  • 21.10.2016 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    „Ewigkeitsgarantie“ für Alt-Fondsanteile fällt Ende 2017 weg

    | Als am 01.01.2009 die Abgeltungsteuer eingeführt wurde, hat der Gesetzgeber für Investmentanteile, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, Bestandsschutz versprochen. Für diese Alt-Fondsanteile sollte beim Verkauf niemals eine Steuer fällig werden. Jetzt ist der Gesetzgeber wortbrüchig geworden. Das Steuerprivileg ist im „Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung“ (InvStG) gekippt worden. |

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