21.10.2016 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen
„Ewigkeitsgarantie“ für Alt-Fondsanteile fällt Ende 2017 weg
Als am 01.01.2009 die Abgeltungsteuer eingeführt wurde, hat der Gesetzgeber für Investmentanteile, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, Bestandsschutz versprochen. Für diese Alt-Fondsanteile sollte beim Verkauf niemals eine Steuer fällig werden. Jetzt ist der Gesetzgeber wortbrüchig geworden. Das Steuerprivileg ist im „Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung“ (InvStG) gekippt worden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,40 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig