31.01.2019 · Nachricht · Kapitalanlage
Fehlerhafte Anlageberatung: Vergleich ist abgeltungsteuerfrei
Vergleichen Sie sich mit Ihrer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung bei der Zeichnung eines Schiffsfonds, darf die Bank von der Zahlung keine Abgeltungsteuer einbehalten. Das hat das OLG Hamm klargestellt.
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