· Fachbeitrag · V+V-Einkünfte
Sanierungsbedürftige Immobilie: Es gibt Neues zur Abschreibung bei Abriss und Neubau
| Vor allem bei älteren Immobilien mit Sanierungsbedarf stehen Vermieter vor einer schwierigen Entscheidung: Soll die kostspielige Sanierung durchgeführt werden oder ist ein Abriss verbunden mit einem teuren Neubau die bessere Alternative? Wie lassen sich die jeweils aufgewandten Kosten steuerlich optimal absetzen? Weil es zur Abschreibung bei Abriss und Neubau neue BFH-Rechtsprechung gibt, geht SSP genau darauf näher ein. |
Die Abschreibung der Abbruch-Immobilie
Entscheiden Sie sich dafür, das sanierungsbedürftige Gebäude abzureißen und dafür einen Neubau zu errichten und zu vermieten, geht es zunächst um die Abschreibung der Abbruchkosten. Für den Abbruch gilt H 6.4 „Abbruchkosten“ EStH.
Weil Sie das Gebäude vor dem Abbruch typischerweise schon viele Jahre (mehr als drei) in Ihrem Besitz haben und es nicht in der Absicht erworben haben, es abzureißen, sind die Abbruchkosten sofort als Werbungskosten abzugsfähig. Gleiches gilt für den noch nicht abgeschriebenen Restwert des Gebäudes, der über eine Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) berücksichtigungsfähig ist. Denn das Gebäude wird durch den Abbruch zerstört (§ 7 Abs. 4 S. 3 EStG).
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