10.12.2025 · Nachricht · V+V-Einkünfte
Abschreibung nach kürzerer Nutzungsdauer: BMF gibt nach
| § 7 Abs. 4 S. 2 EStG bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Immobilie schneller abzuschreiben, als es die Abschreibungsregeln in § 7 Abs. 4 S. 1 EStG vorsehen. Dazu müssen Sie darlegen, dass und warum die Immobilie eine kürzere Nutzungsdauer hat. Die Finanzverwaltung hat dazu bisher eine restriktive Auffassung vertreten und den Nachweis durch ein Gutachten gefordert. Dieses BMF-Schreiben ist jetzt aufgehoben worden; es gilt die steuerzahlerfreundlichere BFH-Rechtsprechung. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig