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  • 10.12.2025 · Nachricht · V+V-Einkünfte

    Abschreibung nach kürzerer Nutzungsdauer: BMF gibt nach

    | § 7 Abs. 4 S. 2 EStG bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Immobilie schneller abzuschreiben, als es die Abschreibungsregeln in § 7 Abs. 4 S. 1 EStG vorsehen. Dazu müssen Sie darlegen, dass und warum die Immobilie eine kürzere Nutzungsdauer hat. Die Finanzverwaltung hat dazu bisher eine restriktive Auffassung vertreten und den Nachweis durch ein Gutachten gefordert. Dieses BMF-Schreiben ist jetzt aufgehoben worden; es gilt die steuerzahlerfreundlichere BFH-Rechtsprechung. |