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  • 15.12.2021 · Nachricht · Vermietung

    FG Münster: Können Mieterabfindungen Herstellungskosten sein?

    | Zahlt ein Wohnungskäufer den bisherigen Mietern Abfindungen, damit sie Wohnungen vorzeitig räumen und Renovierungsmaßnahmen so schneller vonstatten gehen, kann es sich um „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (und nicht Erhaltungsaufwand) handeln, wenn die Abfindung in Kombination mit den Renovierungskosten die 15-Prozent-Grenze übersteigt. Diese Auffassung vertritt jedenfalls das FG Münster. Letztlich entscheiden wird aber der BFH. |

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