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  • · Fachbeitrag · Vermietung

    Eigenbedarfsklausel im Mietvertrag: So weisen Sie die dauerhafte Vermietungsabsicht nach

    | Vermieten Sie eine Immobilie, darf Ihnen das Finanzamt nicht automatisch eine fehlende Vermietungsabsicht unterstellen, wenn es im Mietvertrag eine Eigenbedarfsklausel zu Gunsten eines Familienmitglieds findet. Das lehrt eine Entscheidung des FG Hamburg. Die Folge: Haben Sie die Immobilie kurz nach Auszug des Vormieters doch verkauft (statt vermietet), haben Sie gute Chancen, die bis zum Verkauf aufgelaufenen Vermietungsverluste steuermindernd geltend zu machen. SSP weist Ihnen den Weg. |

    Der Fall vor dem FG Hamburg

    Im konkreten Fall hatte ein Steuerzahler eine Immobilie seit dem 15.03.2011 an einen fremden Mieter vermietet. Im Mietvertrag befand sich u. a. folgende Klausel:

     

    • Mietdauer-Klausel im Mietvertrag

    „Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit und endet am 01.03.2015 ohne dass es einer Kündigung bedarf, nur wenn

    • a) der Vermieter die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will, oder
    • b) ...
         

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