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  • 24.11.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Hausanschlüsse: Nur 7 Prozent Umsatzsteuer zahlen

    | Bauherren sollten Rechnungen des für die Wasserbereitstellung erforderlichen Hausanschlusses nur akzeptieren, wenn darauf der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent ausgewiesen ist. Die meisten Unternehmen schlagen auf ihre Nettorechnung derzeit noch 19 Prozent auf. Damit beugen sie sich zwar der Ansicht der Finanzverwaltung, negieren aber eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). |

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