· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Immobilienerwerb mit installierter PV-Anlage: Diese steuerlichen Folgen sollten Sie kennen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Seit dem 01.01.2023 unterliegen PV-Anlagen, die auf Wohnimmobilien installiert sind, einem Umsatzsteuersatz von null Prozent. Doch das war nicht immer so. Für vor dem 01.01.2023 installierte PV-Anlagen galt der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Um die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzuerhalten, haben deshalb viele Betreiber zur Regelbesteuerung optiert. Das Problem dabei: Wird die Immobilie inkl. der PV-Anlage veräußert, kommt es beim neuen Betreiber oft zu umsatzsteuerlichen Komplikationen. SSP klärt auf. |
Besteuerung vor dem 01.01.2023 installierter PV-Anlagen
Bis zum 31.12.2022 unterlag die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb, die Einfuhr und die Installation von PV-Anlagen (einschl. der wesentlichen Komponenten und Speicher) dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Das führte zu einer finanziellen Zusatzbelastung des Betreibers, die die Rentabilität der PV-Anlage schmälerte.
Option zur Regelbesteuerung zur Sicherung des Vorsteuerabzugs
Aus diesem Grund haben die meisten Betreiber zur Regelbesteuerung optiert (§ 19 Abs. 2 UStG a. F.). Denn dadurch erhielten sie vom Finanzamt die Umsatzsteuer erstattet, die sie an den Installateur gezahlt hatten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig