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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Immobilienerwerb mit installierter PV-Anlage: Diese steuerlichen Folgen sollten Sie kennen

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Seit dem 01.01.2023 unterliegen PV-Anlagen, die auf Wohnimmobilien installiert sind, einem Umsatzsteuersatz von null Prozent. Doch das war nicht immer so. Für vor dem 01.01.2023 installierte PV-Anlagen galt der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Um die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzuerhalten, haben deshalb viele Betreiber zur Regelbesteuerung optiert. Das Problem dabei: Wird die Immobilie inkl. der PV-Anlage veräußert, kommt es beim neuen Betreiber oft zu umsatzsteuerlichen Komplikationen. SSP klärt auf. |

    Besteuerung vor dem 01.01.2023 installierter PV-Anlagen

    Bis zum 31.12.2022 unterlag die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb, die Einfuhr und die Installation von PV-Anlagen (einschl. der wesentlichen Komponenten und Speicher) dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Das führte zu einer finanziellen Zusatzbelastung des Betreibers, die die Rentabilität der PV-Anlage schmälerte.

     

    Option zur Regelbesteuerung zur Sicherung des Vorsteuerabzugs

    Aus diesem Grund haben die meisten Betreiber zur Regelbesteuerung optiert (§ 19 Abs. 2 UStG a. F.). Denn dadurch erhielten sie vom Finanzamt die Umsatzsteuer erstattet, die sie an den Installateur gezahlt hatten.