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  • 21.02.2024 · Nachricht · PV-Anlagen

    PV-Anlage ist ab 2022 steuerbefreit: Ist die Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG im Anschaffungsjahr 2021 trotzdem voll..

    | Ein SSP-Leser hat im Jahr 2021 eine PV-Anlage installiert; seit 2022 ist sie nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreit. Für 2021 hat der Leser die Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG geltend gemacht. Die will das Finanzamt aufgrund von § 3c EStG nur anteilig – mit 1/20stel – berücksichtigen, weil ab 2022 ein Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen bestünde. Hat das Finanzamt Recht? |

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