28.08.2019 · Fachbeitrag · Immobilien
V+V-Einkünfte: Die Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen und Gewerbeimmobilien
| Wollen Sie als Vermieter von Ferienwohnungen oder gewerblichen Objekten Verluste steuerlich wirksam geltend machen, müssen Sie das Finanzamt von Ihrer Einkünfteerzielungsabsicht überzeugen. Das hat der BFH soeben klargestellt und gleich auch die Modalitäten für den Nachweis vorgegeben. |