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  • 15.03.2022 · Fachbeitrag · Gewerbesteuer

    Bodenvertiefung für Bremsprüfstand stellt keine Betriebsvorrichtung einer Kfz-Werkstatt dar

    | Für die Vermietung eines Grundstücks, auf dem der Mieter eine Kfz-Werkstatt betreibt, kann die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung auch dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Bodenvertiefung für einen Bremsenprüfstand und Fundamente für eine Werbeanlage mitvermietet werden. Denn diese stellen keine Betriebsvorrichtungen dar. Das hat das FG Münster entschieden. |

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