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  • 13.01.2020 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Familienheim: Ist vorherige mehrjährige Renovierung schädlich?

    | Können Sie als Erbe einer Immobilie die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Erbschaftsteuergesetz für ein Familienheim auch dann nutzen, wenn Sie das Haus erst nach einer mehrjährigen Renovierungsphase beziehen? Diese Frage klärt nun der BFH in einer Revision. Das FG Münster hatte zuvor in einem Urteil ein zeitliches Limit von sechs Monaten gesetzt. |

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