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  • 17.12.2010 | Werbungskosten

    Werbungskostenabzug für Fachliteratur eines Lehrers

    Das Finanzamt darf einem Lehrer den Werbungskostenabzug für Bücher und Zeitschriften nicht allein mit der Begründung ablehnen, es handle sich um Bücher, die auch von zahlreichen Steuerzahlern ohne eine berufliche Verwendung dieser Bücher gekauft würden. Aus Sicht des Bundesfinanzhofs muss das Finanzamt vielmehr für jedes steuerlich geltend gemachte Buch prüfen, wozu das Buch verwendet werden sollte (Urteil vom 20.5.2010, Az: VI R 53/09; Abruf-Nr. 103566): Fällt es insgesamt nicht unerheblich in den Bereich der privaten Lebensführung des Lehrers oder kann es als nahezu ausschließlich beruflich genutztes Arbeitsmittel abgesetzt werden? Es ist nicht allein ausschlaggebend, in welchem Umfang und wie oft der Inhalt eines Buches oder einer Zeitschrift unmittelbar Eingang in den Unterricht des Lehrers gefunden hat. Ein Werbungskostenabzug kann auch in Betracht kommen, wenn Literatur zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung verwendet wird. Oder wenn Bücher bzw. Zeitschriften für eine geplante, tatsächlich aber nicht abgehaltene Unterrichtseinheit gekauft wurden.  

    Praxishinweis: Nach diesen Grundsätzen muss nun die Vorinstanz die Kosten für 37 Bücher und vier Zeitschriften-Abonnements für insgesamt rund 1.750 Euro noch einmal neu bewerten.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 3 | ID 140977

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