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  • 01.04.2005 | Werbungskosten

    Steuerfreie Kostenpauschale für MdB jetzt beim BFH anhängig

    Ob die steuerfreie Kostenpauschale für Mitglieder des Bundestags (MdB) gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, muss jetzt der Bundesfinanzhof entscheiden. Zwei Verfahren sind dort inzwischen in dieser Frage anhängig (Az: VI R 81/04 und VI R 63/04).

    Hintergrund: Arbeitnehmer müssen ihre Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (920 Euro) nachweisen, um sie steuerlich geltend machen zu können. Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten überhaupt keinen steuerfreien Pauschbetrag. Abgeordnete des Bundestags bekommen dagegen jährlich bis zu 30 Prozent ihrer Gesamtbezüge steuerfrei gewährt, ohne dass sie ihre Aufwendungen einzeln nachweisen müssen. Gegen diese Ungleichbehandlung richteten sich die Klagen.

    Unser Tipp: Die Chancen, dass Sie von den Verfahren profitieren können, schätzen wir gering ein. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungswidrig erklärt, werden Sie nicht rückwirkend einen höheren bzw. überhaupt einen steuerfreien Pauschbetrag erhalten. Wollen Sie es dennoch versuchen, müssen Sie Einspruch einlegen und unter Hinweis auf die anhängigen Verfahren Ruhen des Verfahrens beantragen.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 2 | ID 96275

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