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  • 01.02.2005 | Umsatzsteuer

    Qualifizierte Bestätigung der USt-Id-Nr. jetzt auch online!

    Ab sofort können Sie sich eine ausländische USt-Id-Nr. (§  18e Umsatzsteuergesetz [UStG]) online vom Bundesamt für Finanzen (BfF) qualifiziert bestätigen lassen. Adresse: http://evatr.bff-online.de/eVatR/. Bislang hat das BfF nur die Gültigkeit der Ust-Id-Nr. bestätigt. Jetzt werden auch Angaben zu Name, Rechtsform, Ort, Postleitzahl, Straße und Hausnummer des ausländischen Geschäftspartners bestätigt. Sie bekommen das Ergebnis unmittelbar angezeigt. Eine schriftliche Bestätigung können Sie zusätzlich anfordern.

    Beachten Sie: Die qualifizierte Bestätigung der USt-Id-Nr. ist Voraussetzung für den Vertrauensschutz nach §  6a Absatz 4 UStG bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 4 | ID 96246

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