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  • 25.08.2008 | Umsatzsteuer

    Halber Vorsteuerabzug soll wieder eingeführt werden

    Für Betriebs-Pkw, die nicht ausschließlich unternehmerisch genutzt werden, soll der halbe Vorsteuerabzug wieder eingeführt werden. Im Gegenzug muss die Privatnutzung nicht mehr als unentgeltliche Wert­abgabe versteuert werden. Das sieht das „Jahressteuergesetz 2009“ vor (Abruf-Nr. 082003).  

    Hintergrund: Zum 1. April 1999 war für gemischt genutzte betriebliche Fahrzeuge der halbe Vorsteuerabzug eingeführt worden. Damit galt umsatzsteuerlich die Privatnutzung als abgegolten. Weil erwartet wurde, dass diese Regelung EU-rechtswidrig ist, hatte der deutsche Gesetzgeber sie zum 1. Januar 2004 wieder aufgehoben und war überrascht, als der Euro­päische Gerichtshof die Vorschrift doch als EU-tauglich beurteilte (Urteil vom 29.4.2004, Rs. C-17/01; Abruf-Nr. 041235). Nun soll also die „Rolle rückwärts“ vollzogen werden. 

    Beachten Sie: Der halbe Vorsteuerabzug stellt alle die schlechter, die ihr Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent unternehmerisch nutzen. Profitieren werden Unternehmer, die ihr Fahrzeug überwiegend privat nutzen. Nicht betroffen sind Fahrzeuge, die ausschließlich unternehmerisch genutzt werden. Dazu gehören nach der Gesetzesbegründung auch Fahrzeuge, die vom Unternehmer „im Rahmen eines Dienstverhältnisses einem Arbeitnehmer gegen Entgelt überlassen werden“. Darunter dürfte auch die Privatnutzung eines Pkw durch einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer fallen.  

    Wichtig: Angestrebt wird die Wiedereinführung zum 1. Januar 2009. Der tatsächliche Gültigkeitsbeginn könnte aber auch erst im Laufe des Jahres 2009 angesiedelt sein. Denn die Einschränkung des Vorsteuerabzugs bedarf einer EU-rechtlichen Ausnahmeermächtigung, die derzeit noch nicht vorliegt. Die Neuregelung ist dann aber nur auf Fahrzeuge anzuwenden, die nach dem Stichtag angeschafft werden. 

    Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 4 | ID 121186

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