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  • 01.08.2006 | Umsatzsteuer

    Anwendung der erhöhten Umsatzgrenzen bei Ist-Versteuerung

    Die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung nach §  20 Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde in den alten Bundesländern ab 1. Juli 2006 von 125.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben. In den neuen Bundesländern wurde die Grenze von 500.000 Euro bis Ende 2009 verlängert. Für eine Reihe von Unternehmen kommt nun eine Umstellung von der Soll- auf die Ist-Besteuerung in Betracht. Dieser Wechsel ist aber nur für volle Kalenderjahre möglich, somit erst zum 1. Januar 2007 (A 254 Absatz 1 Satz 4 Umsatzsteuer-Richtlinien [UStR]).

    Wichtig: Bei dem Wechsel zur Ist-Besteuerung muss sichergestellt werden, dass Umsätze weder doppelt erfasst werden noch unversteuert bleiben (§  20 Absatz 1 Satz 3 UStG und A 182 Absatz 3 UStR). Besonderes Augenmerk gilt dabei Entgelten, die lange Zeit nach Ausführung eines Umsatzes vereinnahmt werden. Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfer werden sich diesen Wechselzeitraum intensiv ansehen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 3 | ID 96571

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