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  • 01.03.2005 | Termin 10. April 2005

    So holen Sie sich in den Jahren 1990 bis 1995 zuviel gezahlte Steuern zurück

    Eltern, die in den Jahren 1990 bis 1995 nur für einen Teil des Jahres Anspruch auf Kindergeld hatten, können Steuer-Erstattungsansprüche haben. Grund ist eine fehlerhafte Nachberechnung der Steuerbescheide durch die Finanzverwaltung für die Jahre 1990 bis 1995. Den Antrag auf Änderung Ihres Steuerbescheids können Sie noch bis zum 10. April 2005 stellen.

    In der Oktober-Ausgabe 2004 ( Seite 5 bis 6 ) und Januar-Ausgabe 2005 ( Seite 15 bis 16 ) haben wir Ihnen gezeigt, in welchen Fällen und vor allem wie Sie sich zuviel gezahlte Steuern zurückholen können.

    Musterformulierung und Zahlen für die Berechnung

    Zahlreiche Leserzuschriften zeigen uns, dass die Beiträge auf große Resonanz gestoßen sind. Unter anderem sind wir gebeten worden, eine Musterformulierung für den Änderungsantrag und die für die Nachberechnung erforderlichen Zahlen zu liefern. Dem kommen wir gerne nach.

    Musterformulierung

    Hiermit beantragen wir, unsere Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag für das Jahr 199x neu zu berechnen und zu verbescheiden.

    Begründung: Der Bescheid für 199x über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt mit x.xxx DM einen zu geringen Kinderfreibetrag für unser Kind xxxx (geboren am x. xxxxxx 199x).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss das Existenzminimum der Kinder steuerfrei belassen werden. Das Existenzminimum eines Kindes belief sich gemäß Â§  53 Satz 1 EStG im Jahr 199x pro Kind auf x.xxx DM.

    Abzüglich des gewährten Kinderfreibetrags in Höhe von x.xxx DM steht uns ein zusätzlicher fiktiver Kinderfreibetrag in Höhe von x.xxx DM zu. Unsere Einkommensteuerlast mindert sich dadurch um x.xxx DM. Dem stehen aber nur xxx DM erhaltenes Kindergeld gegenüber.

    Wir beantragen daher eine Neuberechnung für 199x durchzuführen und dabei den zusätzlichen (fiktiven) Kinderfreibetrag in Höhe von x.xxx DM zu berücksichtigen.

    In der folgenden Übersicht finden Sie die in den einzelnen Jahren geltenden Zahlen für Kindergeld, Kinderfreibetrag und Existenzminimum:

    Zahlen für die Jahre 1990 bis 1995
        1990 1991 1992 1993 1994 1995
    Kinderfreibetrag   3.024 DM 3.024 DM 4.104 DM 4.104 DM 4.104 DM 4.104 DM
    Existenzminimum   5.076 DM 5.388 DM 5.676 DM 5.940 DM 6.096 DM 6.168 DM
    Kindergeld 1. Kind 50 DM 50 DM 70 DM 70 DM 70 DM 70 DM
      2. Kind 70 DM 70 DM 70 DM 70 DM 70 DM 70 DM
      3. Kind 140 DM 140 DM 140 DM 140 DM 140 DM 140 DM
      4. Kind 140 DM 140 DM 140 DM 140 DM 140 DM 140 DM

    Beachten Sie: Die Höhe des Kindergelds war in den Jahren 1990 bis 1995 einkommensabhängig. Die hier aufgeführten Beträge entsprechen dem einkommensunabhängigen Sockelbetrag. Die genaue Höhe des erhaltenen Kindergelds müssen Sie Ihren persönlichen Unterlagen entnehmen.

    Unser Tipp: Ihre Einkommensteuer können Sie mit Hilfe eines Rechners auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums berechnen: www.bundesfinanzministerium.de/Service/Interaktiver-Steuerrechner-.577.htm . Unterpunkt "Zu den Interaktiven Steuerrechnern" und weiter mit "Berechnungen und Informationen zu den Einkommensteuertarifen 1958 - 2005".

    Berechnung in Sonderfällen

    In der Praxis sind zudem weitere Fragen aufgetaucht, die wir nachfolgend beantworten möchten.

    Frage 1

    Wer stellt den Antrag, wenn die Ehepartner heute geschieden sind, und in den Jahren 1990 bis 1995 zusammen veranlagt wurden.

    Karrierechancen

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