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  • 25.08.2008 | Steuerfreier Sachbezug

    So gestalten Arbeitgeber Tankgutscheine für ihre Arbeitnehmer „finanzamtssicher“

    Viele Arbeitgeber wollen fleißigen Mitarbeitern durch die Ausgabe von Tankgutscheinen lohnsteuerfrei etwas zukommen lassen. Lohnsteuer­lich gesehen ist dieses beliebte Modell aber höchst riskant. Das zeigt eine Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover, die verschiedene Gutscheinmodelle untersucht und nur eines für zulässig erachtet hat. 

    Grundsätze Warengutscheine

    Bei der Ausgabe von Tankgutscheinen steht immer die Frage im Mittelpunkt, ob es sich um einen Sachbezug oder um Barlohn handelt. Zum besseren Verständnis stellen wir Ihnen nachfolgend zunächst die Grundzüge der lohnsteuerlichen Behandlung von Warengutscheinen vor. 

     

    Beim Arbeitgeber einzulösende Warengutscheine

    Bei Warengutscheinen, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, handelt es sich immer um einen Sachbezug. Das gilt auch, wenn der Gutschein auf einen Euro-Betrag ausgestellt ist. Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 Euro (§ 8 Absatz 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz [EStG]) und der jährliche Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro (§ 8 Absatz 3 EStG) sind grundsätzlich anwendbar.  

     

    Beachten Sie: Der Arbeitslohn fließt dem Arbeitnehmer erst mit Einlösen des Warengutscheins beim Arbeitgeber zu (R 38.2 Absatz 3 Satz 2 Lohnsteuer-Richtlinien [LStR]). 

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