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  • 25.02.2011 | Steuererklärung

    Bei haushaltsnahen Dienstleistungen auf Formalien achten

    Wenn Sie in der Steuererklärung 2010 Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz geltend machen, sollten Sie auf die Formalien achten. Es ist nämlich damit zu rechnen, dass die Finanzämter bei diesen Ausgaben dieses Jahr ganz genau hinschauen werden. Hintergrund ist die lautstarke Kritik des Bundesrechnungshofs an der bisherigen Prüfungspraxis. In über 80 Prozent der Fälle hätten Finanzämter Steuererstattungen gewährt, ohne geprüft zu haben, ob die Voraussetzungen vorgelegen hätten, so der Vorwurf der Rechnungsprüfer.  

    Praxishinweis: Damit Sie die Steuerspar-Effekte des § 35a EStG optimal ausnutzen (und auch alle Formalien berücksichtigen), bringt Sie unsere Sonderausgabe auf den neuesten Stand der Dinge. Sie finden sie in „myIWW“ (www.iww.de) in „Online-Service/Downloads“ unter „Arbeitshilfen/Checklisten“ - Stichwort: „Haushaltsnahe Dienstleistungen“.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 1 | ID 142524

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