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  • 01.07.2003 | Spekulationsgeschäfte

    Finanzgericht gewährt Aussetzung der Vollziehung

    Seine Steuerschuld aus einem privaten Veräußerungsgeschäft vorerst nicht zahlen muss ein Steuerzahler aus Niedersachsen. Denn das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat ernstliche Zweifel, ob die derzeitige Regelung verfassungsgemäß ist. Es hat daher einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.

    Unser Tipp: Die Frage, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften verfassungswidrig ist, wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden. Dort ist seit letztem Jahr ein entsprechendes Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 BvL 17/02 anhängig. Wegen dieses Verfahrens ergehen entsprechende Steuerbescheide auch nur vorläufig. Die festgesetzte Steuer müssen Sie aber trotzdem zahlen. Um das zu verhindern, müssen Sie bei Ihrem Finanzamt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Der Beschluss des FG Niedersachsen dürfte die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags wesentlich verbessern. (Beschluss vom 16.5.2003, Az: 13 V 184/03; Abruf-Nr.  031297 )

    Quelle: Ausgabe 07 / 2003 | Seite 7 | ID 95933

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