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  • 01.09.2004 | Sonstige Einkünfte

    Provision beim Kauf einer Immobilie

    Wer beim Kauf einer Immobilie von der Gesellschaft, die das Grundstücksgeschäft vermittelt hat, eine Provision für den Abschluss des Kaufvertrags erhält, muss diese nicht als sonstige Einkünfte versteuern. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann, wenn darüber hinaus keine weiteren Leistungsbeziehungen mit dem Vermittler bestehen.

    Beachten Sie: Die Provision mindert die Anschaffungskosten der Immobilie. Wird die Immobilie zur Erzielung von Einkünften eingesetzt (Vermietung, eigenbetriebliche Nutzung), verringert sich dadurch die Gebäudeabschreibung. Bei der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vermindert sich die Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage. (Urteil vom 16.3.2004, Az: IX R 46/03; Abruf-Nr.  041490 )

    Quelle: Ausgabe 09 / 2004 | Seite 7 | ID 96167

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