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  • 01.06.2006 | Schenkungsteuer

    Übertragung eines Grundstücks auf Tochter und Schwiegersohn

    Wollen Eltern ihrem Kind zusammen mit dessen Ehepartner ein Grundstück schenken, sollten sie die schenkungsteuerlichen Konsequenzen kennen. Übertragen die Eltern ein Grundstück zu je ½ auf ihr Kind und Schwiegersohn bzw. -tochter, gilt für die eine Hälfte schenkungsteuerlich ein Freibetrag von 205.000 Euro (Kind, Steuerklasse I) und für die andere Hälfte von 10.300 Euro (Schwiegersohn bzw. -tochter, Steuerklasse II). Was aber, wenn die Eltern das Grundstück eigentlich nur ihrem Kind schenken wollen, das Kind jedoch seinen Ehegatten als Miteigentümer haben will? Auch wenn im Notarvertrag steht, dass eine Hälfte "auf Veranlassung des Kindes" an Schwiegersohn bzw. -tochter übereignet werden soll und darin eine "ehebedingte Zuwendung" des Kindes an seinen Ehegatten liegen soll, handelt es sich schenkungsteuerlich um eine Schenkung direkt an Schwiegersohn bzw. -tochter. Folge: Es gilt nur der niedrige Freibetrag von 10.300 Euro, entschied der Bundesfinanzhof.

    Unser Tipp: Für Schenkungen unter Ehegatten (Steuerklasse I) gilt ein Freibetrag von 307.000 Euro. Will die Familie schenkungsteuerlich das Optimum herausholen, müssten die Eltern das gesamte Grundstück zunächst ihrem Kind übertragen. Das müsste auf Grund eigener Entscheidung die Hälfte des Grundstücks an seinen Ehegatten weiterübertragen. Die Familie muss aber prüfen, ob sie mit der Ersparnis bei der Schenkungsteuer die zusätzlichen Notar- und Grundbuchkosten hereinholen kann. (Urteil vom 10.3.2005, Az: II R 54/03; Abruf-Nr.  051320 )

    Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 5 | ID 96539

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