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  • 24.07.2009 | Rentner

    Neue Hinzuverdienstgrenzen seit 1. Juli 2009

    Aufgrund der gestiegenen Rentenwerte haben sich zum 1. Juli 2009 in den neuen Bundesländern die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner erhöht. Außerdem sind - sowohl in den neuen als auch in den alten Bundes­ländern - die Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten gestiegen.  

    Hintergrund: Die Hinzuverdienstgrenzen in den alten Bundesländern werden ausgehend von der Bezugsgröße West berechnet. Da diese unverändert geblieben ist, ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen in den alten Bundesländern nicht. In den neuen Bundesländern steigen sie dagegen, weil sie auch vom Quotienten der Rentenwerte abhängig sind und die Rentenwerte in Ost und West nicht gleichmäßig angehoben wurden.  

    Unser Service: Die neuen Hinzuverdienstgrenzen und Freibeträge finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen/Checklisten“ - Stichwort: „Rentner“.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 2 | ID 128584

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