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  • 25.08.2008 | Liquiditätsprobleme vermeiden

    Anrechnung der Gewerbesteuervorauszahlung auf Einkommensteuervorauszahlungen prüfen!

    Der Wegfall des Betriebsausgabenabzugs und neue Hinzurechnungsregeln sorgen dafür, dass bei vielen Unternehmen der Gewerbeertrag 2008 steigen wird. Einige Gemeinden warten für die Gewerbesteuervorauszahlungen aber nicht auf einen vom Finanzamt neu festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag, sondern erhöhen die Vorauszahlungen. Um Liquiditätsprobleme zu vermeiden, sollten betroffene Steuerzahler zumindest eine Änderung ihrer Einkommensteuer­vorauszahlungen durchsetzen. 

     

    Zusammenspiel Gewerbesteuer und Einkommensteuer

    Im Grundlagenbescheid ermittelt das Finanzamt den Gewerbeertrag und den Gewerbesteuermessbetrag, auf den die Gemeinden dann ihren Hebe­satz anwenden. Erhöht die Gemeinde jetzt eigenmächtig die laufenden Gewerbesteuervorauszahlungen, müssen Sie mehr Gewerbesteuer zahlen. 

     

    Bei der Gewerbesteueranrechnung auf die laufenden Einkommensteuer­vorauszahlungen (3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags bei Einzel­unternehmern und Personengesellschaften) geht das Finanzamt aber noch von einem geringen Gewerbesteuermessbetrag aus. Dadurch kommt es zu einem Liquiditätsnachteil, den Sie erst im Rahmen Ihrer Steuererklärungen für das Jahr 2008 wieder ausgleichen können. 

     

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