01.11.2004 | Klage vor dem Finanzgericht
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen!
Hat Ihr Einspruch beim Finanzamt keinen Erfolg, müssen Sie vor einem Finanzgericht (FG) Ihr Recht einklagen. In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen gezeigt, welche Formalien Sie dabei beachten müssen. In dieser Ausgabe lesen Sie, wie teuer die Klage werden kann.
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Durch das neue Gerichtskostengesetz ist seit dem 1. Juli 2004 keine gebührenfreie Klagerücknahme mehr möglich. Außerdem müssen Sie bereits zu Beginn eines Klageverfahrens beim FG 220 Euro bezahlen. Bei einer Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) sind es sogar 275 Euro.
Beim finanzgerichtlichen Verfahren wird immer ein Mindeststreitwert in Höhe von 1.000 Euro angenommen, auch wenn Sie nur um 50 Euro streiten. Verlieren Sie, müssen Sie auf jeden Fall 220 Euro bezahlen. Der zu Beginn bezahlte Betrag wird angerechnet. Ist der Streitwert höher als 1.200 Euro müssen Sie bei verlorenem Verfahren nachzahlen.
Aus den folgenden Tabellen können Sie ablesen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Entscheidend sind der Streitwert (das ist der streitige Steuerbetrag - nicht zum Beispiel der streitige Werbungskostenbetrag) und der Gebührensatz.
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Um Ihre Kosten zu ermitteln, müssen Sie die Einzelgebühr mit dem entsprechenden Gebührensatz multiplizieren. Wir haben Ihnen die wichtigsten Gebührensätze bezüglich der Gerichtsgebühren aufgelistet:
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