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  • 01.12.2006 | Kindergeld

    Weniger als zehn Stunden Sprachunterricht bei Au-pair-Aufenthalt

    Eltern steht während des Au-pair-Aufenthalts ihres volljährigen Kindes Kindergeld zu, wenn mindestens zehn Wochenstunden begleitender Sprachunterricht stattfinden. Dabei ist aber auch die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zu berücksichtigen. Deshalb kann auch eine Unterrichtszeit von weniger als zehn Wochenstunden ausreichend sein. Im Urteilsfall konnten die Eltern unter anderem anhand einer Bescheinigung des Veranstalters nachweisen, dass ihre Tochter neben den vier Wochenstunden Sprachunterricht regelmäßig von Montag bis Freitag täglich zwei Stunden umfangreiche Vor- und Nacharbeiten zu erledigen hatte. Das genügte dem Bundesfinanzhof und er sprach den Eltern das Kindergeld zu. (Beschluss vom 31.8.2006, Az: III B 39/06; Abruf-Nr.  063327 )

    Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 2 | ID 96645

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