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  • 26.11.2010 | Kindergeld

    Unterbrechung der Ausbildung zur Betreuung eines Kindes

    Für ein volljähriges Kind in Ausbildung haben die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind seine Ausbildung unterbricht, um ein eigenes Kind (das Enkelkind) zu betreuen. So sieht es der Bundesfinanzhof (Urteil vom 24.9.2009, Az: III R 79/06; Abruf-Nr. 103717). Ob diese Sicht verfassungsgemäß ist, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden (Aktenzeichen 2 BvR 1395/10). Die vor dem BFH unterlegenen Eltern monieren, die getroffene Entscheidung verstoße gegen den Gleichheitssatz in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG) und gewährleiste nicht den in Artikel 6 Absatz 1 und 4 GG garantierten Schutz der Familie.  

    Praxishinweis: Eltern, deren Kind eine Ausbildung unterbricht, um ein eigenes Kind zu betreuen, sollten daher gegen ablehnende Kindergeldbescheide Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BVerfG beantragen.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 1 | ID 140287