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  • 01.02.2006 | Kindergeld

    Auszahlung bei mehreren Anspruchsberechtigten

    Das Kindergeld wird immer nur an einen Berechtigten in voller Höhe ausgezahlt. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der Elternteil das Kindergeld, zu dessen Haushalt das Kind gehört. Gehört das Kind bei keinem Elternteil mehr zum Haushalt, zum Beispiel weil es studiert und eine eigene Wohnung hat, erhält der Elternteil das Kindergeld, der eine "Unterhaltsrente" zahlt. Zahlen beide Eltern eine Unterhaltsrente, erhält der das Kindergeld, der mehr zahlt!

    Beachten Sie: Unterhaltsrente ist der laufende Barunterhalt im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sach- oder Betreuungsleistungen bleiben außen vor. So kann zum Beispiel nicht berücksichtigt werden, wenn ein Elternteil für das Kind noch wäscht, bügelt oder Essen zur Verfügung stellt. Bei der Prüfung, wer mehr Unterhalt gezahlt hat, ist das Kindergeld, das einer der beiden Elternteile bislang erhalten und als Unterhalt an das Kind weitergeleitet hat, nicht zu berücksichtigen. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 2.6.2005, Az: III R 66/04; Abruf-Nr.  052776 )

    Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 1 | ID 96455

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