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  • 01.04.2006 | Kindergeld

    Anerkennung als Pflegekind bei Überwachung durch Jugendamt

    Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie

  • in einer familienähnlichen und auf längere Dauer angelegten Beziehung mit dem Kind verbunden sind,
  • die Aufnahme des Kindes nicht zu Erwerbszwecken erfolgte und
  • kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern mehr besteht.

    Dieses Voraussetzungen werden nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Pflegeeltern einem Erziehungsverein oder dem Jugendamt regelmäßig Bericht erstatten und sich in Erziehungsfragen beraten lassen müssen, entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Im Urteilsfall hatten die Eltern neben drei leiblichen Kindern noch ein Pflegekind aufgenommen. Wegen Einschränkungen in der Entwicklung mussten sie Entscheidungen für das Kind mit einem Erziehungsverein besprechen und Bericht erstatten. Dies spreche nicht gegen eine familiäre Bindung. Denn die Betreuung sei auf Dauer angelegt wie bei einem eigenen Kind. Die wesentlichen Entscheidungen des Alltags träfen die Pflegeeltern, so dass sie die eigentliche Erziehungsarbeit leisteten. (rechtskräftiges Urteil vom 19.8.2005, Az: 18 K 3149/04 Kg, Abruf-Nr.  060042 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 3 | ID 96504

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