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  • 23.10.2009 | Kindergeld

    Aneignung weiterer Kenntnisse nach bestandenem Examen

    Bleibt ein Kind nach erfolgreichem Hochschulabschluss mangels Anstellung immatrikuliert, um sich berufsspezifische Kenntnisse anzueignen, befindet es sich weiter in Berufsausbildung. Das hat das Finanzgericht München in folgendem Fall entschieden: Der Sohn hatte sein Maschinenbaustudium im April erfolgreich abgeschlossen. Weil seine Bewerbungen erfolglos geblieben waren, blieb er immatrikuliert und eignete sich in den folgenden Monaten Computerkenntnisse (CAD) und Grundkenntnisse in Wirtschaftsfächern an. Das reichte dem FG. Denn unter Berufsausbildung fallen„alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind“.  

    Beachten Sie: Das FG hatte eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Über eine Nichtzulassungsbeschwerde erreichte die Finanzverwaltung aber, dass der Bundesfinanzhof die Sache endgültig entscheiden wird. Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen III R 80/08 anhängig. (Urteil vom 19.7.2007, Az: 5 K 1353/06)(Abruf-Nr. 090199)  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 3 | ID 130902

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