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  • 24.11.2008 | Kapitalanlagen

    Unter der Abgeltungsteuer kann ein zweites Depot sinnvoll sein

    Ab 2009 sollten Anleger zwei Depots unterhalten. Denn unter der Ab­geltung­steuer werden alte und neue Wertpapierbestände unterschiedlich behandelt. Vor 2009 gekaufte Wertpapiere können Sie nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist weiter steuerfrei verkaufen (Bestandsschutz). Für ab 2009 gekaufte Wertpapiere gilt das nicht mehr. Kaufen Sie nach dem Jahreswechsel die gleichen Wertpapiere nach und verkaufen später ein Teil des Bestands, entscheidet das Finanzamt nach der Regel „First in, first out“ (Fifo) und verkauft zuerst die alten Wertpapiere, die noch Bestandsschutz genießen. Trennen Sie aber Ihren Wertpapierbestand, können Sie selbst entscheiden, ob Sie alte oder neue Wertpapiere verkaufen wollen.  

    Unser Tipp: Das Einrichten eines zweiten Depots oder eines Unterdepots kann sich also lohnen. Auf das eine Depot wird der Wertpapierbestand Ende 2008 gelagert, die danach erworbenen Titel gehen in das andere Depot.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 5 | ID 122919

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