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  • · Fachbeitrag · Abgeltungsteuer

    ETF- und Fonds-Anleger aufgepasst: Mit diesem einfachen Steuertrick sparen Sie beim Teilverkauf

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Kapitalanleger investieren in Exchange Trade Funds (ETF) und Aktienfonds ‒ das ist längst keine Seltenheit mehr. Gestartet wird meist mit einem ambitionierten Sparplan über viele Jahre, doch dann kommen Wünsche wie eine Weltreise oder das Eigenheim dazwischen. Also wird ein Teil der Anteile verkauft. Ein Stück vom Kuchen will dann auch das Finanzamt abhaben. Wie groß das Stück ist, haben Anleger selbst in der Hand. Denn mit einem einfachen Trick, lassen sich die Steuern reduzieren und ein vierstelliger Mehrgewinn realisieren. Wie das genau funktioniert, zeigt SSP. |

    So wird der Veräußerungsgewinn besteuert

    Werden Anteile an einem Aktien-ETF oder -fonds veräußert, ist das ein steuerpflichtiger Kapitalertrag i. S. v. § 20 Abs. 2 EStG. Zu deutsch: Auf den Kursgewinn ‒ die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten ‒ fallen Steuern an. Die Steuerbelastung beträgt 26,375 Prozent, konkret 25 Prozent Abgeltungssteuer zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (§ 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG).

     

    Doch nicht der komplette Gewinn wird der Besteuerung unterworfen. 30 Prozent des Gewinns sind nach § 20 Abs. 1 S. 1 InvStG steuerfrei, weil der Aktien-ETF bzw. -fonds selbst der Körperschaftsteuer unterliegt.

        

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