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  • 01.12.2005 | Kapitalanlagen

    Übertragung der Fonds bei Fondsschließung - kein Tausch

    Derzeit reduzieren viele Fondsgesellschaften ihre Fondspalette deutlich, teilweise um bis zu 50 Prozent. Steuerlich ist die Übertragung des Vermögens eines Investmentfonds in einen anderen Fonds derselben Fondsgesellschaft seit dem Jahr 2004 unproblematisch. Die Übertragung sowohl von inländischem als auch von ausländischem Fondsvermögen gilt nicht als Tausch. Sie löst kein privates Veräußerungsgeschäft aus. Für die erworbenen Anteile beginnt keine neue Spekulationsfrist. Sie gelten zum Termin der alten Fonds angeschafft.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 6 | ID 96431

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