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  • 01.04.2004 | Gewerbesteuer

    Freiberufler-GmbH bleibt gewerbesteuerpflichtig

    Der Bundesfinanzhof hat ein Machtwort gesprochen: Auch eine Freiberufler-GmbH ist eine GmbH. Sie ist und bleibt gewerbesteuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn die GmbH ausschließlich aus Freiberuflern besteht. Damit ist die anderslautende Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt, über die wir in der Januar-Ausgabe 2004 (Seite 6) berichtet hatten, leider Makulatur geworden. (Beschluss vom 3.12.2003, Az: IV B 192/03; Abruf-Nr.  040458 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2004 | Seite 5 | ID 96086

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