· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Neues zur „Abfärbefalle“ – Wann Freiberufler ihr steuerliches Privileg gefährden
Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Die „gewerbliche Infektion“ ist eines der größten steuerlichen Risiken für Freiberufler. Im Ernstfall drohen Gewerbesteuerpflicht und Bilanzierungszwang für die gesamte Gesellschaft. Wie präsent das Thema ist, belegt ein aktuelles Urteil des FG Berlin-Brandenburg: Werden „externe Partner“ zu autonom eingesetzt, kann der Status der Freiberuflichkeit entfallen. SSP nimmt das zum Anlass, das Risiko der „Abfärbe- bzw. Infektionsfalle“ anhand typischer Fallgestaltungen aus der Praxis zu analysieren.
Die freiberufliche Mitunternehmerschaft: Der Status quo
Schließen sich Freiberufler (z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten) zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Personengesellschaft (GbR, PartG oder PartGmbB) zusammen, erzielen sie steuerlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Da die Gesellschaft im Ertragsteuerrecht als transparent gilt, wird der Gewinn für die Mitunternehmerschaft im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ermittelt und den Gesellschaftern anteilig zugerechnet (§§ 179, 180 Abs. 1 Nr. 2a AO sowie § 15 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 18 Abs. 4 EStG).
Die steuerlichen Vorteile
Für diese freiberuflichen Gesellschaften ergeben sich zwei entscheidende Vorteile:
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