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  • 28.03.2011 | Erbschaftsteuer

    Steuerklasse II des Jahres 2009 auf dem Prüfstand

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf ist der Meinung, dass die im Jahr 2009 geltenden Erbschaftsteuersätze für nahe Angehörige der Steuerklasse II verfassungsgemäß waren (Urteil vom 12.1.2011, Az: 4 K 2574/10; Abruf-Nr. 110961). Dass damit Geschwister, Nichten oder Neffen im Jahr 2009 den gleichen Steuersatz zahlen mussten wie fremde Dritte (Steuerklasse III), stelle keinen Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) dar, der Familien unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes stellt. Auch das Argument, dass der Gesetzgeber diese Steuersatzbenachteiligung im Jahr 2010 wieder aufgehoben habe, überzeugte das FG nicht. Der Erbe sei damit nicht in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) verletzt.  

    Praxishinweis: Immerhin hat das FG die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Dort ist der Fall unter dem Aktenzeichen II R 9/11 anhängig. Geschwister, Nichten oder Neffen, die in 2009 geerbt haben, sollten deshalb gegen Steuerbescheide Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 3 | ID 143369

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