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  • 01.05.2004 | Eigenheimförderung

    Zulage bei Erwerb vom Konkursverwalter des Ehegatten

    Der Erwerb einer Wohnung oder eines Anteils daran vom Ehegatten wird bekanntlich nicht gefördert (§  2 Absatz 1 Satz 3 Eigenheimzulagengesetz). Keine Regel ohne Ausnahme, entschied der Bundesfinanzhof: Wird über das Vermögen eines Ehegatten ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren eröffnet und erwirbt der andere Ehegatte vom Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter, kann er die Eigenheimförderung erhalten (soweit die anderen Vorausetzungen vorliegen). Genauso wäre es, wenn der eine Ehegatte das Haus des anderen Ehegatten in einer Zwangsversteigerung erwirbt. (Urteil vom 19.2.2004, Az: III R 54/01; Abruf-Nr.  040955 )

    Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 6 | ID 96104

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