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  • 01.06.2005 | Eigenheimförderung

    Wohnung ohne Fußböden ist nicht fertiggestellt

    Ein Haus oder eine Wohnung ohne Fußbodenbeläge ist noch nicht bezugsfertig. Folge: Der Förderzeitraum für die Eigenheimzulage beginnt noch nicht zu laufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Finanzgericht (FG) Köln in folgendem Fall:

    Ein Ehepaar kaufte mit Kaufvertrag vom 30. April 1999 eine noch zu erstellende Eigentumswohnung, die laut Vertrag bis zum 31. Dezember 1999 bezugsfertig sein sollte. Das Ehepaar übernahm die Wohnung am 20. Dezember 1999. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Fußböden verlegt. Mit Datum vom 13. Januar 2000 meldete sich das Ehepaar bei der Meldebehörde um.

    Die Ehegatten beantragten die Eigenheimzulage ab 1999. Das Finanzamt gewährte sie nur für die Jahre 2000 bis 2006 (sieben Jahre), weil die Förderung erst mit Bezug der Wohnung gewährt werden kann und der Förderzeitraum aber bereits mit Fertigstellung beginnt. Dem stimmte das FG auch insoweit zu, dass es dem Ehepaar ebenfalls keine Förderung für 1999 zusprach. Es entschied aber, dass eine Wohnung ohne Fußböden nicht fertiggestellt ist und der Förderzeitraum deshalb erst im Jahr 2000 für acht Jahre zu laufen beginnt.

    Wichtig: Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen IX R 71/03. (Urteil vom 11.12.2002, Az: 14 K 988/02; Abruf-Nr.  050305 )

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 6 | ID 96323

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