Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.12.2010 | Doppelte Haushaltsführung

    Verpflegungsmehraufwand nur für die ersten drei Monate!

    Mehraufwendungen für Verpflegung infolge einer doppelten Haushaltsführung darf der Steuerzahler nur in den ersten drei Monaten nach Begründung der doppelten Haushaltsführung steuermindernd abziehen. Diese gesetzliche Regelung in § 9 Absatz 5 in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Einkommensteuergesetz ist verfassungskonform, entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 8.7.2010, Az: VI R 10/08; Abruf-Nr. 103638). Der Gesetzgeber dürfe typisierend unterstellen, dass sich der Steuerzahler nach drei Monaten am neuen Arbeitsort eingelebt und auf die dortige Verpflegungssituation eingestellt habe.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 3 | ID 140975

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents