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  • 01.09.2003 | Doppelte Haushaltsführung

    Familienwohnung im EU-Ausland

    Heiraten an verschiedenen Orten lebende und arbeitende Partner und machen eine der Wohnungen zur Familienwohnung, liegt eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor. Das gilt auch, wenn ein Partner im EU-Ausland arbeitet und dessen Wohnung zur Familienwohnung wird. Das hat das Finanzgericht Köln rechtskräftig entschieden. (Urteil vom 4.12.2002, Az: 11 K 2966/00; Abruf-Nr.  030999 )

    Quelle: Ausgabe 09 / 2003 | Seite 5 | ID 95964

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