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  • 29.04.2011 | Doppelte Haushaltsführung

    Besuchsfahrten vom Familienwohnsitz zählen in der Regel nicht

    Fährt ein Ehegatte mit doppelter Haushaltsführung aus privaten Gründen ausnahmsweise nicht am Wochenende „nach Hause“ an den Familienwohnsitz, sondern besucht ihn stattdessen sein Ehegatte, so dürfen die Ehegatten diese Besuchsfahrten nicht steuermindernd absetzen. Solche Besuchsfahrten sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) Privatsache der Eheleute (Beschluss vom 2.2.2011, Az: VI R 15/10; Abruf-Nr. 111070).  

    Praxishinweis: Anders sieht es aus, wenn die Heimfahrt aus beruflichen Gründen unterbleibt (zum Beispiel Sonntags-, Bereitschaftsdienst, Erkrankung, Arbeitsüberlastung). Dann können die Kosten für Besuchsfahrten des in der Familienwohnung lebenden Ehegatten steuermindernd geltend gemacht werden (BFH, Urteil vom 28.1.1983, Az: VI R 136/79).  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 4 | ID 144485

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