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  • 01.11.2007 | Dienstwagen

    Anforderungen an das Fahrtenbuch gelten auch für Beamte

    Die vom Bundesfinanzhof aufgestellten Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gelten auch für Beamte in einem Bundesministerium. Enthält das Fahrtenbuch keine Angaben über den jeweiligen Anlass der Fahrt und den aufgesuchten Gesprächspartner, ist es auch dann steuerlich nicht anzuerkennen, wenn der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn die Richtigkeit der Eintragungen als Dienstfahrten bestätigt hat. Begründung: Die dienstrechtlich bedeutsame Erklärung eines Beamten, eine Dienstreise unternommen zu haben, entfaltet keine Tatbestandswirkung für die Beurteilung eines steuerlichen Sachverhalts. (Beschluss vom 28.6.2007, Az: VI B 112/06)(Abruf-Nr. 072934

    Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 3 | ID 114858

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