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  • 01.09.2004 | BFH-Urteile

    BMF veröffentlicht verbindliche BFH-Urteile im Internet

    Mit der Veröffentlichung von Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) im Internet versucht das Bundesfinanzministerium (BMF) der Kritik an einer zu späten Veröffentlichung der Urteile im Bundessteuerblatt entgegenzutreten. Auf der Internetseite des BMF befindet sich ab sofort eine Liste mit für allgemeinverbindlich erklärten BFH-Urteilen. Anders als bisher müssen die Finanzämter die so veröffentlichten Urteile sofort anwenden, nicht erst nach Abdruck im Bundessteuerblatt. Sie finden die Urteile unter der folgenden Internetadresse www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/BFH-Entscheidungen-.897.htm .

    Unser Tipp: Gute Karten haben Sie künftig, wenn Ihr Finanzbeamter einen Einspruch mit der Begründung ablehnt, das ihm das erwähnte BFH-Urteil nicht bekannt sei. Finden Sie das Urteil in der Liste, muss der Finanzbeamte es auch in Ihrem Fall anwenden.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2004 | Seite 3 | ID 96157

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