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  • 22.02.2010 | Außerordentliche Einkünfte

    Zufluss einer Honorarnachzahlung in mehreren Jahren

    Erhält ein Freiberufler aufgrund eines Rechtsstreits nachträglich Honorar für mehrere Jahre, kann er die Nachzahlung nur dann ermäßigt nach der „Fünftel-Regelung“ versteuern, wenn sie ihm in einem Veranlagungszeitraum zugeflossen ist. In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Diplom-Psychologe gegen die seiner Meinung nach zu niedrige Vergütung Widerspruch eingelegt. Aufgrund eines Grundsatzurteils des Bundessozialgerichts erhielt er in Nachvergütungs- bzw. Widerspruchsbescheiden höhere Beträge zuerkannt, und zwar 10.000 DM im Jahr 2000, 44.731,56 DM im Jahr 2001 und 23.741,51 Euro im Jahr 2002. Und das war steuerlich fatal. Wegen der Auszahlung in drei Jahren fehlte es an der „Zusammenballung von Einkünften“ in nur einem Jahr. Der Freiberufler musste die Nachzahlungen daher normal versteuern. (Urteil vom 21.4.2009, Az: VIII R 65/06) (Abruf-Nr. 100128)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 4 | ID 133616

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