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  • 01.10.2007 | Altersversorgung

    Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlungen

    Die Sozialversicherungsfreiheit bei einer Entgeltumwandlung soll in bisheriger Form und Höhe über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt werden. Außerdem soll das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr gesenkt werden („Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“; Abruf-Nr. 072669). Wir halten Sie auf dem Laufenden.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 3 | ID 112797

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