19.01.2018 · Nachricht · Werbungskosten/Betriebsausgaben
Fokale Dystonie bei Berufsmusikern ist Berufskrankheit
Krankheitskosten, die Sie selbst bezahlt haben, mindern nur als außergewöhnliche Belastung Ihre Steuerlast. Ausnahme: Es handelt sich um eine Berufskrankheit. Dann sind die Kosten Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Neu als Berufskrankheit gilt die fokale Dystonie, eine Art Krampf in der Fingermuskulatur, unter der manche Berufsmusiker leiden.
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